Bindemittel für Tragschichten

Baumaßnahme
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln

Aufgabe
Der Aufbau einer Straße bzw. Verkehrsfläche wird unterteilt in Oberbau, gegebenenfalls Unterbau und Untergrund. Lage und Begrenzung dieser Schichten sind in den RStO1 geregelt und erläutert.

Der Unterbau ist ein künstlich hergestellter Erdkörper zwischen Untergrund und Oberbau, während als Untergrund der unmittelbar unter dem Ober- oder Unterbau angrenzende (mit hydraulischen Bindemitteln verfestigte) Boden bzw. Fels verstanden wird.

Der Oberbau besteht aus Decke und einer oder mehreren Tragschichten, z.B.:

  • ungebundene Frostschutzschichten,
  • hydraulische Verfestigungen,
  • hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT),
  • Betontragschichten oder
  • Asphalttragschichten

Die RStO1 regeln die Bemessung entsprechend der anstehenden Belastung, die TL Beton-STB2 und ZTV Beton-STB3 enthalten die zulässigen Möglichkeiten der Ausführung und baustofftechnische Anforderungen.

Verfahren
Baustoffe für HGT und Betontragschichten werden üblicherweise in Mischwerken hergestellt. Nach Anlieferung auf der Baustelle mit Kipplastern erfolgt der Einbau mit einem Fertiger. Wenn nicht unmittelbar anschließend eine Abdeckung durch eine weitere Schicht erfolgt, muss nachbehandelt werden. In Abhängigkeit von Konstruktion und Festigkeit wird die HGT durch Kerben und die Betontragschicht durch Fugen unterteilt.

Produkte
Dyckerhoff bietet für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betontragschichten neben Zement gemäß DIN EN 197‑1/‑4 auch hydraulische Tragschichtbinder HRB E 4 gemäß DIN EN 13282-1 an.


1 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
2 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton