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Grundsatzerklärung der Dyckerhoff GmbH

Die Dyckerhoff GmbH, Teil des international vornehmlich in der Produktion und dem Vertrieb von Zement und Transportbeton aktiven Buzzi-Konzerns, legt mit Blick auf die für den gesamten Konzern maßgebliche Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung besonderen Wert auf eine Verbesserung der Fähigkeiten der Dyckerhoff-Organisation, mögliche Menschenrechtsverletzungen entlang seiner Lieferketten aufzudecken und auf eine soziale Gestaltung der Geschäftsbeziehungen. Wir sehen darin, wie auch in den Maßnahmen zur Abschwächung und Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen, einen grundlegenden Bestandteil verantwortungsvoller Unternehmensführung. Mit dieser Grundsatzerklärung wird unser Verhaltenskodex im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte ergänzt und konkretisiert.

Die Dyckerhoff GmbH bekennt sich dazu, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten. Zu dieser Verantwortung stehen wir als Dyckerhoff GmbH.

Zur Achtung der Menschenrechte gehört gemäß dem Verständnis des Buzzi-Konzerns, das in den jährlich publizierten Nachhaltigkeitsberichten zum Ausdruck kommt, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Weiterhin ist für die Dyckerhoff GmbH Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich. Es gehört auch zum Selbstverständnis des Buzzi-Konzerns, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird. Zwangsarbeit wird ebenso abgelehnt wie Menschenhandel. Für diese auch im Verhaltenskodex des Buzzi-Konzerns niedergelegten Leitlinien steht die Dyckerhoff GmbH ein und schult seine Mitarbeiter, diese Werte zu leben. Dies beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden.

Die Dyckerhoff GmbH hat ein angemessenes und wirksames gruppenweites Risikomanagement eingerichtet, um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette rechtzeitig erkennen und analysieren zu können. Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagementsystems ist die Software eines Spezialanbieters von Compliance-Maßnahmen, mit der wir systematisch und risikobasiert prüfen, ob innerhalb der Dyckerhoff Gruppe und bei unseren Lieferanten die Menschenrechte eingehalten werden. Nach einer abstrakten Risikoanalyse, d.h. Analyse der branchen- und länderspezifischen Risiken unserer Lieferanten, wird bei entsprechender Risikoidentifikation unter Verwendung von spezifischen Fragebögen im erforderlichen Umfang eine konkrete Risikoanalyse durchgeführt. Diese zielt auf eine Plausibilisierung der Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse durch individuelle Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung von konkreten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrem spezifischen Kontext. Erforderliche Maßnahmen zur Verringerung erkannter Risiken definieren und implementieren wir bzw. adressieren sie innerhalb der Lieferkette. Regelmäßig bewerten wir die Angemessenheit und Effektivität der so durchgeführten Risikobeurteilung und etwa erforderlicher Maßnahmenimplementierungen.

Das lieferkettenbezogene Risikomanagementsystem wird durch ein angemessenes Beschwerdeverfahren abgerundet. Die Dyckerhoff GmbH stellt jedem, der von rechtswidrigem Verhalten oder Verstößen gegen Gesetze oder den Verhaltenskodex (Code of Conduct) durch Mitarbeiter der Dyckerhoff GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften Kenntnis erlangt, geeignete Meldewege zur Verfügung, um die Vertraulichkeit der meldenden Person zu gewährleisten. Dies gilt auch für Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers der Dyckerhoff GmbH oder ihrer Tochtergesellschaften entstanden sind.

Die Berichte können (auch für alle Tochtergesellschaften der Dyckerhoff GmbH in Deutschland – Zement und Beton) wie folgt übermittelt werden:

  • per E-Mail an die Adresse: whistleblower@dyckerhoff.com
  • telefonisch unter +49 611 676-0 (bitte zur Internen Revision durchstellen lassen)
  • per Post an folgende Adresse


Dyckerhoff GmbH
Internal Audit
Biebricher Straße 68
65203 Wiesbaden, Germany

Die Berichtswege bieten gleichfalls die Möglichkeit, im Falle substantiierter Kenntnis auf Anhaltspunkte, die mittelbare Zulieferer betreffen, zu reagieren. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres wird künftig innerhalb der ersten vier Monate des Folgejahres auf der Webseite der Dyckerhoff GmbH über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten berichtet. 

 

Wiesbaden, Januar 2024

Geschäftsführung der Dyckerhoff GmbH